Barrierefreiheit

Was bedeutet Barrierefreiheit?
Welche Barrieren gibt es im Internet?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Was können wir tun, um Ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten?

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Eine Internetseite ist dann barrierefrei, wenn Sie ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe benutzt werden kann. Und dies gilt nicht nur für Behinderte, denn ALLE Nutzer können im Internet auf Barrieren stoßen.

Welche Barrieren gibt es im Internet?

Barrieren für alle Benutzer sind

  • die fehlende Standardisierung des Programmcodes
  • die Optimierung für bestimmte Browserfabrikate oder Auflösungen
  • die teilweise sinnlosen Spielereien der Webdesigner
  • mangelndes oder gar fehlendes Informationsdesign
  • sprachliche Schwierigkeiten
  • die Übertragungsgeschwindigkeit

Spezielle Probleme für behinderte Benutzer sind

  • multimediale Inhalte
  • animierte Objekte
  • die fehlende Rücksichtnahme auf adaptive Technologien wie Screenreader oder Braille-Zeilen

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

In Deutschland leben mehr als 8 Millionen behinderter Menschen, von denen 6,6 Millionen als schwerbehindert einzustufen sind. Nach einer Umfrage nutzen 80 % dieser Menschen das Internet (der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt bei 42 %).

Diese Gruppe von immerhin mehr als 5 Millionen Menschen hat ein eigentlich im Grundgesetz verankertes Recht auf sämtliche Informationen im Internet: In Artikel 3 heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Im Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft.

§ 4 behandelt die Barrierefreiheit:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

§ 11 behandelt speziell die barrierefreie Informationstechnik:
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

  1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
  2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Als Rechtsverordnung zu § 11 BGG wurde im Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV geschaffen. In der Anlage zur BITV werden die technischen Details, untergliedert in zwei Prioritätsstufen, dargestellt. Ein Glossar am Ende erklärt die wichtigsten Fachbegriffe. Laut BITV müssen zumindest alle Angebote öffentlicher Anbieter mindestens die Voraussetzungen der Prioritätsstufe I erfüllen. Den kompletten Text der BITV können Sie hier als rtf-Dokument herunter laden (zum herunter laden klicken Sie mit der rechten Maustaste und wählen "Speichern unter" oder "Ziel speichern..." oder ähnlich. Zum online Betrachten genügt ein Klick auf den Link).

Was können wir tun, um Ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten?

  • Wir halten uns bei der Programmierung an die Standards des World Wide Web Consortium (W3C), (deutsch-österreichisches Büro unter www.w3.org/Consortium/Offices/Germany ).
  • Wir optimieren die Seiten für die Zugänglichkeit mit Screen-Readern und/oder Braille-Zeilen.
  • Wir achten auf großen Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe (auf Wunsch umschaltbar).
  • Wir verwenden keine Grafiken zur Navigation.

Dies sind lediglich einige Eckpunkte. Je nach Aufgabenstellung und Zielgruppe eines Projektes finden wir den besten Kompromiss zwischen Zugänglichkeit und voller Ausnutzung der multimedialen Möglichkeiten des Internet wie z.B. Audio und Video.

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© Wolfgang Kloska 2008